Aktuelles
Am 1. Januar 2025 ist das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV) teilweise in Kraft getreten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.
Im JSFVG sind auch Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention verankert. Diese umfassen einerseits die Information und Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen sowie die fachliche Weiterentwicklung durch das BSV. Andererseits kann der Bund gemäss JSFVG Art. 29 Abs. 3 überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von nicht gewinnorientierten privaten, öffentlich-rechtlichen Akteuren sowie Kantonen oder Gemeinden, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen.
Das Parlament hat dem BSV im Dezember 2025 für die Jahre 2026 bis 2029 einen Kredit von jährlich 2 Millionen Franken zugesprochen für die Unterstützung von überregionalen Aktivitäten oder Modellprojekten, die die Medienkompetenzförderung und die Prävention von Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien zum Ziel haben.
Ab sofort und bis zum 18. Mai 2026 können Gesuche eingereicht werden.
Das BSV entscheidet im Sommer über die Gesuche.
Alle Informationen zur Gesuchseingabe finden Sie auf der Webseite des BSV.
Letzte Aktualisierung des Textes am 26.02.26