Seit 2011 laufen die Aktivitäten des Bundes zum Jugendmedienschutz und zur Medienkompetenzförderung im Rahmen von «Jugend und Medien». Verantwortlich für den Betrieb der Plattform ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die Aktivitäten von «Jugend und Medien» erfolgen auf regulierender und erzieherischer Ebene. Zudem ist der Bund bestrebt, die Vernetzung, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern zu fördern.
Was wir tun
Aktivitäten im Rahmen von «Jugend und Medien» zum Jugendmedienschutz und zur Medienkompetenzförderung laufen seit 2011. Sie erfolgen auf verschiedenen Ebenen sowie in Zusammenarbeit und im Austausch mit allen wichtigen Stakeholdern.
Der regulierende Kinder- und Jugendmedienschutz zielt darauf ab, die missbräuchliche Nutzung von Medien zu verhindern, Medieninhalte hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und ihre Verfügbarkeit wenn nötig einzuschränken. Das BSV verfolgt die Entwicklungen in der nationalen und kantonalen Gesetzgebung und ist zuständig für ein neues → Bundesgesetz, das Alterskennzeichnungen und Abgabebeschränkungen für Filme und Videospiele schweizweit einheitlich regelt.
Im erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz gilt es, Heranwachsende zu befähigen, digitale Medien sicher, altersgerecht und verantwortungsvoll zu nutzen. Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen sollen junge Menschen kompetent dabei begleiten können. Hier setzt Jugend und Medien an – mit Massnahmen in drei Handlungsfeldern: Information und Sensibilisierung, Kompetenz- und Wissensaufbau, Koordination und Vernetzung.
Information und Sensibilisierung
Auf verschiedenen Kanälen werden Informationen über wichtige Themen und Entwicklungen rund um digitale Medien zur Verfügung gestellt. Sie richten sich in erster Linie an Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen, die eine aktive Begleitfunktion im Leben von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen. Sie sollen für Chancen und Risiken im Medienalltag Heranwachsender sensibilisiert werden.
Die Webseite www.jugendundmedien.ch bildet dabei das Herzstück. Andere Massnahmen wie die Publikation von → Newslettern, die Kommunikation via → Facebook, → Twitter, → Instagram und → YouTube sowie die kostenlosen → Informationsbroschüren und → Flyer vervollständigen die Angebotspalette.
Kompetenz und Wissensaufbau
Die Unterstützung der Aktivitäten von Organisationen und Multiplikatoren durch Jugend und Medien kann in unterschiedlicher Form erfolgen: durch Beratung und Wissensaustausch, aktive Beteiligung oder punktuelle finanzielle Unterstützung. Jugend und Medien finanziert grosse nationale Studien mit, die den Auf- und Ausbau einer Wissensbasis ermöglichen.
Im Rahmen der → Schwerpunktthemen werden zudem spezifische Projekte gefördert. Die unterstützten Projekte müssen konkreten, praxisorientierten Bedürfnissen entsprechen und zeitlich begrenzt sein.
Bei Fragen, für weiterführende Informationen oder um einen Unterstützungsantrag einzureichen, wenden Sie sich bitte an jugendschutz@bsv.admin.ch.
Koordination und Vernetzung
Jugend und Medien engagiert sich für den Austausch und die Zusammenarbeit mit den Akteuren im Bereich Medienkompetenzförderung, um damit die Wissensverbreitung, den Erfahrungsaustausch und die Koordination der bestehenden Aktivitäten zu stärken. Eine → Begleitgruppe mit den relevanten Akteuren, das → nationale Forum Jugend und Medien, das → Expert*innen-Netzwerk Medienkompetenz und themenspezifische Arbeitsgruppen konkretisieren diese Zusammenarbeit.
Grosses Netz von Akteuren in der Schweiz
Der Schutz Minderjähriger vor Gefährdungen ist eine wichtige staatliche Aufgabe und als Grundsatz in der Bundesverfassung (Artikel 11, 41 und 67) verankert. Die Zuständigkeit für den erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutz liegt in erster Linie bei den Kantonen. Der Bund unterstützt sie darin. Weitere Akteure übernehmen zusätzliche Aufgaben im Bereich der Medienkompetenzförderung.
Aufgabenteilung unter den Akteuren
Rechtliche, strategische und konzeptionelle Grundlagen für Massnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutzes finden sich auf kantonaler Ebene in verschiedenen Politikbereichen (Bildung, Gesundheit, Soziales und Sicherheit: z.B. die Medienkompetenzförderung auf allen Ebenen des Bildungssystems, die Sensibilisierung über Risiken im Rahmen der Gesundheitsförderung und Kriminalprävention oder medienpädagogische Konzepte im Rahmen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen).
Branchenverbände, Einzelunternehmen, private Stiftungen und Organisationen übernehmen auf freiwilliger Basis präventive und im Falle der Wirtschaft selbstregulierende Aufgaben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag und ergänzen die staatlichen Massnahmen.
Der Bund leistet im Rahmen seiner Zuständigkeiten in den verschiedenen Politikbereichen (Kinder- und Jugendpolitik, Bildung, Kommunikation, Gesundheit, Polizei, Justiz) Beiträge zum Kinder- und Jugendmedienschutz und unterstützt die Kantone und weitere Akteure bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Auf Bundesebene beschäftigen sich verschiedene Ämter mit einzelnen Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutzes. So setzen sie gemäss ihrer Zuständigkeit Sensibilisierungsmassnahmen (z.B. im Bereich Datenschutz und Internetkriminalität) oder Früherkennungs- und Interventionsmassnahmen (etwa im Bereich problematische bzw. exzessive Internetnutzung) um.
Seit 2011 übernimmt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV – damals mit dem nationalen Programm «Jugend und Medien» und seit 2016 mit der gleichnamigen nationalen Plattform – eine Unterstützungs- und Koordinationsfunktion im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Damit besteht auf nationaler Ebene ein Rahmen, um die vielfältigen Aktivitäten des erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutzes zu bündeln und deren Weiterentwicklung zu fördern sowie mit der Wirtschaft, privaten Organisationen, Hochschulen und den zuständigen kantonalen und lokalen Stellen zusammenzuarbeiten.