Datenschutzerklärung - Jugend und Medien
1. Einleitung
Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf den Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die Bundesbehörden halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weitergegeben.
In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, die Nationale Plattform Jugend und Medien, wie wir Personendaten erheben und bearbeiten. Das ist keine abschliessende Beschreibung; das Datenschutzgesetz und allenfalls andere Datenschutzerklärungen können weitere spezifische Sachverhalte regeln. Unter Personendaten werden alle Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.
Wenn Sie uns Personendaten anderer Personen zur Verfügung stellen, stellen Sie bitte sicher, dass diese Personen die vorliegende Datenschutzerklärung kennen und teilen Sie uns deren Personendaten nur mit, wenn Sie dies dürfen und wenn diese Personendaten korrekt sind.