Bundesratsbericht und Forschungsbericht der UNIL
Am 11. Januar 2023 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten“ in Erfüllung des Postulats 19.4111 Quadranti vom 24. September 2019.
→ Bundesratsbericht «Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten»
In seinem Bericht stützt sich der Bundesrat auf eine Studie, die von der Universität Lausanne (UNIL, École des sciences criminelles) im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen erarbeitet wurde. Die Studie beschreibt die Situation in der Schweiz, die Rechtslage und den Wissensstand zu vier Cyber-Sexualdelikten gegen Minderjährige (Herstellung und Verbreitung von Darstellungen sexueller Handlungen mit Kindern im Internet; Cybergrooming; Sextortion; Live-Streaming von sexuellem Missbrauch an Kindern). Die Forschenden identifizieren die wichtigsten Akteure in der Prävention und im Kampf gegen diese Delikte und beurteilen deren Massnahmen. Sie weisen ausserdem auf Lücken hin und formulieren Empfehlungen.
→ Forschungsbericht «Mesures de protection des enfants et des jeunes face aux cyber-délits sexuels» (Caneppele et al). Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 16/22. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), in Französisch mit Zusammenfassung in Deutsch
→ Artikel in der Online-Publikation des BSV «Soziale Sicherheit CHSS»: «Wie schützt man Kinder und Jugendliche vor Cyber-Sexualdelikten?»
Um sexuellen Missbrauch an Kindern im Internet zu bekämpfen, ist die Arbeit sämtlicher Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene notwendig. Wie im Bericht erwähnt, ist der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Kompetenzen und der verfügbaren Ressourcen, zu Empfehlungen für Präventionsmassnahmen beizutragen. Dies geschieht durch die Plattform Jugend und Medien, die daher ihr Schwerpunktthema für die Jahre 2024-2025 den Cyber-Sexualdelikten widmet.