Film, Fernsehen, Streaming – Unterhaltung mit Risiken
Castingshows, Abenteuerfilme und TV-Serien – Film und Fernsehen ziehen Heranwachsende in ihren Bann. Dank Internet, Smartphone und Streaming-Diensten ist Fernsehen heute mobil und flexibel. Nebst verlockender Unterhaltung auf Abruf und überall bringt dies aber auch Risiken: Kinder und Jugendliche können leichter auf verstörende Inhalte stossen oder sogar mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten. Deshalb gilt für Eltern: Achten Sie darauf, was Ihr Kind schaut, und helfen Sie, Sicherheitsrisiken zu minimieren. Wichtige Tipps dazu erhalten Sie in dieser Rubrik.
Gut zu wissen
Fernsehen gehört nach wie vor zu den häufigsten Medienaktivitäten von Schweizer Kindern. Praktisch alle 6- bis 13-Jährigen schauen mindestens ab und zu fern, knapp die Hälfte jeden oder fast jeden Tag. Je jünger die Kinder, desto häufiger; je älter, desto länger. Im Schnitt sind es pro Tag rund 30 Minuten. Auch Jugendliche zieht Fernsehen nach wie vor in den Bann: Etwas mehr als die Hälfte der 12- bis 19-Jährigen schauen regelmässig fern (MIKE-Studie 2021/JAMES-Studie 2024).
Immer öfter geschieht Fernsehen orts- und zeitunabhängig; und längst dient nicht mehr nur der Fernseher als TV-Gerät. Smartphone und Tablet werden gern als (mobiler) Ersatz genutzt. Über Abo-TV verfügen 45 Prozent der Haushalte mit Jugendlichen (JAMES-Studie 2024). Und angesichts der Möglichkeiten, die das Internet und portable Geräte bieten, werden auch DVD's immer seltener genutzt. Das gilt besonders für ältere Jugendliche, während bei den Primarschülerinnen und -schülern noch rund ein Fünftel mindestens einmal pro Woche eine DVD oder Blu-ray schaut (MIKE-Studie 2021).
Smartphones und Tablets als «second screens» bieten in Kombination mit dem TV zusätzliche Möglichkeiten. Und nicht nur, um Werbepausen mit WhatsApp und Facebook zu überbrücken oder bei Quizsendungen Wikipedia zu konsultieren. Immer mehr Sendungen rufen zur aktiven Interaktion auf: Als Zuschauer kann man Fragen stellen, Kommentare schreiben, an Umfragen und Gewinnspielen teilnehmen oder seine Stimme abgeben. Was für Kinder und Jugendliche unterhaltend ist, dient aber vor allem Marketingzwecken. Und oft ist nicht klar, was mit den Daten geschieht, z. B. wenn man ein Selfie hochladen kann, das dann in der Sendung gezeigt wird. Zudem sind gerade bei Second-Screen-Angeboten Chats nicht immer moderiert, was Raum bietet für beleidigende und andere unangebrachte Posts.
Beim Streaming können TV-Sendungen, Filme, Serien oder Musik geschaut bzw. gehört werden ohne dass die Inhalte auf dem eigenen Gerät abgespeichert sind. Bei Film und Fernsehen geschieht das entweder per «Live Stream» (in Echtzeit) oder «Video-on-Demand» (zeitunabhängig). TV-Sender bieten auf ihrer Webseite oder per App die Möglichkeit, online (und kostenlos) in ihr Programm zu schalten. Streaming-Plattformen, die mehrere Sender vereinen, sind z. B. Zattoo, Wilmaa oder Teleboy.
Bei kostenpflichtigen Online-Videotheken wie etwa Netflix, UPC MyPrime, Apple iTunes, Maxdome oder Amazon Prime Video werden Inhalte über ein (Flatrate-)Abo oder einzeln abgerufen und stehen so «on demand» zur Verfügung. Kostenloses Streaming bieten Online-Portale wie YouTube, Social-Media-Kanäle oder Mediatheken von TV-Sendern. Musik-Streaming-Anbieter wie Spotify, Napster, Deezer oder Soundcloud bieten z. T. Gratis-Dienste mit eingeschränkten Funktionen und Werbeeinblendungen.
Populär sind aber auch illegale Video-Streaming-Anbieter, weil sie Serien und Filme sofort nach der ersten Ausstrahlung kostenlos zugänglich machen. Zwar wird es in der Schweiz geduldet, wenn solche Angebote für den persönlichen Gebrauch genutzt werden. Trotzdem bestehen Risiken: Über illegale Seiten werden Schadprogramme, betrügerische Werbungen und nicht kindgerechte Inhalte wie Pornografie oder Glücksspiele verbreitet. Zudem sind Urheberrechtsverletzungen möglich.
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Laut JAMES-Studie (2024) verfügen 80% der Haushalte in der Schweiz, in denen Jugendliche leben, über ein Streaming-Abo für Filme und Serien, rund 72% über ein Musik-Streaming-Abo. Bei den Jugendlichen selbst sind es 35% mit eigenem Film- und Serien-Streaming-Abo sowie 48% mit eigenem Musik-Streaming-Abo.
YouTube ist in der Schweiz der am regsten genutzte Streaming-Dienst und bei Jugendlichen die mit Abstand populärste Website. Auch für Smartphone und Tablet gehört YouTube zu den am meisten heruntergeladenen Apps, schon bei Mittelstufenschüler*innen.
Für eine Anmeldung bei YouTube gilt theoretisch das Mindestalter 13. Geprüft wird das aber nicht. Wer ein eigenes Video hochlädt, muss angeben, ob es für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Zudem sagt YouTube selbst, dass gemeldete Videos geprüft und notfalls mit einer Altersbeschränkung versehen werden, etwa bei vulgärer Sprache, gewalthaltigen oder sexuellen Darstellungen. Als Nutzer*in wird man dann aufgefordert, sein Alter (über 18) zu bestätigen. Allerdings lassen sich diese Beschränkungen leicht umgehen – durch falsche Altersangaben oder mit Hilfe von Online-Anleitungen.
73 Prozent der Viert- bis Sechstklässler nutzen das Videoportal regelmässig. Überhaupt gehört das Anschauen von Videos zu den liebsten Aktivitäten im Internet. Am häufigsten schauen sich die Kinder lustige Videos an. Daneben sind Musik- und Lets-play-Videos (→ GAMES) und Tutorials beliebt. 68% der Jugendlichen sind praktisch jeden Tag auf YouTube oder einer anderen Videoplattform. (MIKE-Studie 2021/JAMES-Studie 2024).
Die Popularität von YouTube hat zu einem neuen Phänomen geführt: YouTube-Stars, deren Videos millionenfach angeklickt werden, sind die neuen Vorbilder für viele Heranwachsende.
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Grosse Kinokassenschlager sind auch die Lieblingsfilme der 6- bis 13-Jährigen in der Schweiz: «Avengers» und «Harry Potter» schwingen in der Rangliste obenaus. Zu den beliebtesten Serien gehören «Die Thundermans», «Henrs Danger» und «Pokémon». (MIKE-Studie 2019)
Bei den Serien sind «La casa de papel (Haus des Geldes)», «Riverdale» und «Prison Break» bei 12- bis 19-Jährigen laut der JAMES-Studie 2020 besonders beliebt. Gern gesehene deutschsprachige TV-Produktionen sind «Galileo», «Germany's Next Top Model» und die Reality-Soap «Köln 50667» (JAMES 2018).
Nicht alle TV-Inhalte, Filme und Serien sind für Heranwachsende geeignet. Knapp zwei Drittel der Primarschüler*innen in der Schweiz haben beim Fernsehen schon negative Erfahrungen gemacht, sei wes wegen Dingen, die ihnen Angst machte, oder wegen nicht altersgerechten Inhalten. Vor allem Horrorfilme und gewaltvolle Szenen lösten bei den Kindern Angst aus. Zudem wurde «Harry Potter» wurde von den meisten Kindern als konkreter Film genannt, bei dem sie Angst hatten.
Rund drei Viertel der Eltern sind der Ansicht, dass ihr Kind (eher) gut mit unangenehmen Inhalten umgehen kann. Älteren Kindern gelingt es besser als jüngeren, Jungen besser als Mädchen. Geht es um Regeln zur TV-Nutzung, sagen praktisch alle Eltern, dass sie vorgeben, was und wie lange ferngesehen werden darf. 62 Prozent geben feste Regeln vor, wenn es um die Dauer der Mediennutzung geht, 38 Prozent schreiten spontan ein, wenn sie finden, dass es nun genug ist. Bei den Inhalten bestimmen vier Fünftel der Eltern grundsätzlich, was ihre Kinder dürfen. Der Rest entscheidet im Einzelfall. (MIKE-Studie 2019)
Für Kinofilme erfolgt die Altersbeschränkung in der Schweiz zweistufig: Der Filmverleiher schlägt eine Altersfreigabe vor, die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film ergänzt diese mit einer eigenen Empfehlung. Dabei orientiert sie sich am deutschen Label FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Freigaben und Empfehlungen werden auf der Homepage der Kommission veröffentlicht (→ Weitere nützliche Infos). Bei den Empfehlungen steht der Kinder- und Jugendschutz im Fokus. Ob ein Film kindgerecht erzählt oder pädagogisch wertvoll ist, wird dadurch nicht ausgesagt.
Auch deutschsprachige DVDs sind mit der FSK-Altersfreigabe versehen. Bei französisch- oder italienischsprachigen Filmen, die in der Schweiz im Kino waren, gibt es eine Alterskennzeichnung des Schweizerischen Videoverbands SVV. Castingshows, Dokus, Nachrichtensendungen etc. haben in der Regel keine Alterskennzeichnung.
Gemäss MIKE-Studie 2017 sind über 90 Prozent der Eltern in der Deutschschweiz die FSK-Altersempfehlungen bekannt. Und fast alle gaben in der Umfrage an, dass sie sich in der Regel daran hielten. Dennoch finden sich unter den Lieblingsfilmen der Unter- und Mittelstufenschüler*innen auch Filme wie «Harry Potter» oder «Star Wars», die eigentlich erst ab 12 Jahren freigegeben wären.
Streaming-Angebote wie Netflix oder Amazon bieten zwar eigene Jugendschutz-Funktionen, doch diese erfordern wesentlich mehr Eigeninitiative von Seiten der Eltern. Nutzer*innen müssen sich mit den Menü-Strukturen der Anbieter auseinandersetzen und selbständig die Jugendschutz-PINs auf eine gewünschte Altersstufe setzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kommt nicht darum herum, Filme und Serien vorab anzuschauen. Denn wie ein Kind Inhalte wahrnimmt und erlebt, ist sehr individuell; entsprechend sollten Eltern beurteilen, welche Inhalte für ihr Kind geeignet sind.
Das klassische Kino hat v. a. durch Streaming-Dienste, aber auch durch technische Entwicklungen im Bereich der TV-Geräte und Soundanlagen immer mehr Konkurrenz erhalten. Das Wohnzimmer ist in vielen Haushalten zum «Home Cinema» geworden. Die Zahl der Kinoeintritte ist in der Schweiz in den letzten Jahren denn auch tendenziell zurückgegangen. 2017 wurden gemäss Bundesamt für Statistik 13,5 Millionen Eintritte verkauft. Beeinflusst werden die Zahlen insbesondere von Blockbustern, also erfolgreichen Grossproduktionen.
Bei Kindern und Jugendlichen ist der Kinobesuch nach wie vor beliebt. Für die meisten ist es aber ein eher seltenes Event. 12 Prozent der Primarschüler*innen gehen sicher einmal im Monat ins Kino. Für ein Drittel der Jugendlichen steht ein Kinobesuch einmal im Monat auf dem Programm (MIKE-Studie 2019/JAMES-Studie 2024).
Chancen & Risiken
Chancen
Internetfähige TV-Geräte (Smart-TV), Smartphones und Tablets machen das Fernsehen immer flexibler und vielfältiger: Verpasstes später ansehen, bei laufenden Sendungen mitdiskutieren, unterwegs einen Fussballmatch live schauen oder einen heruntergeladenen Film ansehen – den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt.
Beim Download wird eine Kopie der gewünschten Datei auf dem eigenen Server angelegt. Gerade bei Serien oder Kinofilmen kann dies viel Speicherplatz verbrauchen. Anders beim Streaming: Die Video- oder Audiodaten werden direkt wiedergegeben. Danach sind sie auf dem eigenen Gerät nicht mehr verfügbar.
Die Anziehungskraft von YouTube und Co. als Unterhaltungsportal ist unbestritten. Die Videodienste können aber auch gezielt als Lernplattform genutzt werden: Ob Gitarrenunterricht, Mathenachhilfe oder Bastelanleitungen – das Angebot an Lernvideos und Tutorials ist gross.
Weitere Informationen zum Thema → Lernen mit Medien
Risiken
Auf unseriösen Streaming-Diensten lauern Kosten- und Datenfallen sowie andere Sicherheitsrisiken:
- Eine angeblich kostenlose Registrierung kann zur Abofalle werden, wenn Kreditkartendaten zur Authentifizierung verlangt werden.
- Browser-Plugins wie Flash (Adobe) weisen Sicherheitslücken auf und bieten so Angriffsfläche für die Infizierung mit Schadsoftware oder für Datenklau.
- Selbst vermeintlich sichere Streaming-Seiten können gehackt werden. Durch JavaScript Minder kann die Rechenleistung von Computern heimlich angezapft und z. B. zum Handel mit Kryptowährungen (sogenanntes Mining) missbraucht werden.
Weitere Informationen zum Thema → Sicherheit & Datenschutz
Kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix verfügen zwar in der Regel über Kinder- und Jugendschutzeinstellungen. Für technisch versierte Kinder und Jugendliche ist es aber ein Leichtes, diese Hürden zu umgehen. Zudem lassen sich die Apps der Anbieter auch leicht von Minderjährigen downloaden. Der Schritt zum eigenen Account ist damit nicht mehr weit.
Allgemein besteht bei TV-Serien und Filmen das Risiko, dass Heranwachsende Dinge sehen, die sie verstören, etwa Gewalt- oder Sexszenen (→ Sexualität & Pornografie). Gerade die Konfrontation mit → Gewaltinhalten kann negative Folgen für das Wohlbefinden und Verhalten von Kindern haben. Besonders bei häufigem Konsum kann – wenn andere persönliche oder soziale Risikofaktoren hinzukommen – das Aggressionspotenzial gesteigert werden.
Kinder unter 3 Jahren können von Fernsehbildern und schnellen Schnitten verunsichert werden. Sie gehören deshalb grundsätzlich nicht vor den Fernseher. Besser eignen sich altersgerechte DVDs oder Replay-Funktionen, um kurze Sequenzen zu zeigen und dann wieder zu stoppen. Zu viel Fernsehen kann allgemein gesundheitsschädliche Auswirkungen haben, etwa für die Augen. Besonders Serien haben Suchtpotenzial (→ Onlinesucht).
Wird der Fernseher als erzieherisches Mittel eingesetzt, also um zu belohnen oder zu strafen, gewinnt das TV-Gerät zusätzlichen Stellenwert. Gerade ein Fernsehverbot kann den Reiz für Kinder und Jugendliche noch verstärken.
Wichtig
Gespräche helfen, Gesehenes besser zu verarbeiten.
Tipps für Eltern
- Interessieren Sie sich für die TV-Inhalte, die sich Ihr Kind anschaut: Welches sind die Lieblingssendungen und -filme? Was genau gefällt Ihrem Kind daran?
- Seien Sie da und unterhalten Sie sich mit Ihrem Kind über das Gesehene. Besonders bei verstörenden Inhalten ist es wichtig, dass Kinder offen darüber sprechen können und sich verstanden fühlen.
- Achten Sie auf Altersfreigaben (FSK) und pädagogische Empfehlungen, z. B. der Schweizerischen Kommission für Jugendschutz. → Weitere nützliche Infos
- Schauen Sie mit oder schauen Sie sich einen Film/eine Serie zuerst alleine an, um sicherzugehen, dass das Gezeigte unbedenklich ist.
- Legen Sie Regeln fest: Was darf geschaut werden? Wann und wie lange darf der Fernseher eingeschaltet werden?
- Das «wie lange» kann je nach Anlass und Inhalt variieren. Grobe zeitliche Richtwerte können Orientierung bieten:
- 3- bis 5-Jährige: Maximal 30 Minuten pro Tag in Begleitung von Erwachsenen
- 6- bis 9-Jährige: Maximal 5 Stunden pro Woche
- 10- bis 12-Jährige: Maximal 10 Stunden pro Woche
- Halten Sie die Vorgaben konsequent ein.
- Sorgen Sie auch für bildschirmfreie Tage.
Nutzen Sie TV-Gerät, Smartphone und Tablet weder als Babysitter noch als Instrument zur Belohnung oder Bestrafung.
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind möglichst früh über → Sicherheitsrisiken, besonders beim Thema Streaming. Dazu gehören auch mögliche → Urheberrechtsverletzungen.
- Informieren Sie sich bei den jeweiligen Anbietern über Kinder- und Jugendschutzeinstellungen, etwa indem Filme jeweils freigegeben, nicht-jugendfreie Inhalte per PIN-Code gesperrt oder spezifische Kinder-Profile eingerichtet werden.
- Seien Sie sich aber auch bewusst, dass Sicherheitseinstellungen, spezifische → Schutzprogramme und Filter umgangen werden können. Solche Massnahmen sind kein Ersatz für die elterliche Medienerziehung.
- Achten Sie auch auf → Second-Screen-Angebote, beispielsweise Chats oder Gewinnspielaufrufe während einer laufenden Sendung. Sprechen Sie über Verhaltensregeln (etwa wenn es zu Beleidigungen kommt) und das Risiko eines Datenmissbrauchs.
- Schaffen Sie eine familieninterne Anlaufstelle für Fragen rund um digitale Medien.
- Sorgen Sie für andere, bildschirmlose Aktivitäten. Kinder brauchen Abwechslung und die direkte Begegnung mit Objekten, damit sich ihr Hirn richtig entwickelt. Frische Luft und Bewegung sind essenziell für die sensomotorische Entwicklung.
- Achten Sie auf Ihre eigenen Gewohnheiten und seien Sie Vorbild. Studien zeigen, dass eine Wechselwirkung besteht zwischen dem Medien- und Freizeitverhalten von Kindern und ihren Eltern.
Weitere nützliche Infos
- Legale Streaming-Dienste (kostenpflichtig und gratis)
- Altersempfehlungen der Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film
- TV-Mediatheken für Kinder:
- «Streaming-Dineste sicher nutzen»: Broschüre von Klicksafe
- Lernvideo-Plattformen (Blog «digital unterrichten»)
- Anleitung zur kindersicheren YouTube-Nutzung
- Weitere Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz finden Sie in unserer Rubrik → Jugendschutz: Filme und Videospiele.