Ab 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV). Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Kinder und Jugendliche schweizweit einheitlich besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.
Am 30. September 2022 hat das Parlament das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Das Gesetz soll Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen schützen, die ihre Entwicklung gefährden können, insbesondere vor Gewaltdarstellungen oder sexuell expliziten Inhalten. Das JSFVG sorgt zudem für eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und -kontrolle für Filme und Videospiele. Das Ziel ist es, Eltern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit ihre Kinder altersgerechte Filme und Videospiele konsumieren. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass die Anbieterinnen von Filmen und Videospielen eine Mitverantwortung für den Jugendschutz übernehmen.
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Akteurinnen und Akteure, die in der Schweiz Filme oder Videospiele zur Verfügung stellen, verpflichtet werden, das Mindestalter für jeden Inhalt festzulegen und sichtbar anzugeben. Sie müssen ausserdem eine Alterskontrolle durchführen. Streaming-Dienste müssen die Volljährigkeit der Nutzerinnen und Nutzer überprüfen, bevor sie den Zugang zu Inhalten freigeben, die nur für Erwachsene bestimmt sind. Zudem müssen sie ein Elternkontrollsystem zur Verfügung stellen und Nutzerinnen sowie Nutzern die Möglichkeit geben, unangemessene Inhalte zu melden.
Das JSFVG wird gestaffelt in Kraft treten. Die vorgesehene Koregulierung beinhaltet eine enge Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteurinnen und Akteuren des Bereichs. Der Bund hat einen Rahmen geschaffen und für den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Mindestvoraussetzungen festgelegt, die ab 1. Januar 2025 gelten. Die Akteurinnen und Akteuren der beiden Bereiche, die jeweils in einer Branchenorganisation zusammengeschlossen sind, haben danach zwei Jahre Zeit, ihre eigene Jugendschutzregelung zu erarbeiten, die mindestens den Rahmenbedingungen des Bundes entspricht.
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