Blogbeitrag
Wir kennen es: Die Tech-Branche bringt immer wieder neue, immer ausgeklügeltere Gadgets auf den Markt. Was vor wenigen Jahren noch nach Science-Fiction klang, wird zum realen Produkt, das zunehmend unseren Alltag erobert.
Dazu gehören auch sogenannte Smart Glasses. Auf Deutsch: intelligente Brillen. Man kann mit ihnen telefonieren, Musik hören, Nachrichten einblenden lassen oder eine integrierte künstliche Intelligenz, die das Sichtfeld mitbetrachtet, zu Hilfe nehmen, um Fragen zu beantworten. Und: Smart Glasses funktionieren als Fotoapparat und Videokamera. Das Problem dabei: Für diejenigen, die aufgenommen werden, ist das oft nicht mehr sichtbar. Rund um Datenschutz und Privatsphäre tauchen also einige wichtige Fragen auf.
Smart Glasses sehen aus wie normale Brillen oder Sonnenbrillen, sind aber mit verschiedenen Technikfunktionen ausgestattet. Je nach Modell verfügen sie über Kamera, Mikrofone, Lautsprecher, Touch-Steuerung, Sprachassistenten, KI-Funktionen, Sensoren oder ein kleines Display im Sichtfeld.
Während Virtual-Reality-Brillen die reale Umgebung weitgehend ausblenden und eine künstliche Welt erzeugen, bleiben Smart Glasses mit der Umgebung verbunden. Wer sie trägt, sieht weiterhin, was rund herum passiert, bekommt aber zusätzliche Funktionen eingeblendet oder zugeschaltet: zum Beispiel Navigationshilfen, Übersetzungen oder eingehende Nachrichten.
Viele Smart Glasses funktionieren zudem nicht für sich allein. Sie sind mit einer App, einem Smartphone-Konto oder einer Cloud verbunden. Fotos, Videos, Spracheingaben oder Nutzungsdaten können dadurch synchronisiert, gespeichert oder für bestimmte Funktionen weiterverarbeitet werden.
All diese Funktionen können praktisch sein: beim Reisen, beim Sport, für kreative Projekte – oder als Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Meta beschreibt etwa Kooperationen mit Be My Eyes, einer App, die blinde und sehbehinderte Menschen mit sehenden Freiwilligen verbindet. Über die Brille kann die unterstützende Person sehen, was vor der Nutzerin oder dem Nutzer liegt, und im Alltag helfen.
Ausserdem kann man auch mit Smartphones oder versteckten Kameras heimlich filmen. Neu ist bei Smart Glasses aber, dass sie als Brillen «getarnt» sind und darum nicht den Eindruck erwecken, dass es sich um ein Aufnahmegerät handelt. Wenn mir im Zug jemand mit einer solchen Brille gegenüber sitzt, wenn auf dem Pausenplatz oder bei einer Party Smart Glasses getragen werden, erkenne ich das unter Umständen gar nicht. Vor allem ist meist nicht erkennbar, ob die Brille einfach nur aufgesetzt ist oder ob sie gerade filmt oder mithört. Viele Modelle haben zwar eine LED-Anzeige, die beim Aufnehmen aufleuchtet. Und Hersteller weisen darauf hin, dass Smart Glasses an sensiblen Orten nicht eingeschaltet werden sollen.
Die Aufnahmeleuchte lässt sich aber gezielt abdecken, so dass sie nicht mehr sichtbar ist. Und wie beispielsweise ein Bericht von SWR und tagesschau.de zeigt, werden auf Instagram und TikTok Aufnahmen von Menschen verbreitet, die unbemerkt gefilmt wurden. Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung dieser Aufnahmen haben sie also nie gegeben.
In der Schweiz gilt, dass grundsätzlich alle Menschen selbst entscheiden können, ob und in welcher Form das eigene Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf. Sobald Personen auf Fotos oder Videos erkennbar sind, gelten diese Bilder als schützenswerte Personendaten. Umgekehrt heisst das: Andere Menschen ungefragt zu filmen oder Aufnahmen zu veröffentlichen, kann Persönlichkeitsrechte verletzen – besonders dann, wenn die Situation privat, peinlich oder blossstellend ist.
Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) befasst sich auf seiner Webseite mit Smart Glasses und stellt klar: «Die modernsten vernetzten Brillen sind besonders diskret, können ohne Wissen der betroffenen Personen Bilder und Töne aufzeichnen, diese schnell und unmittelbar weitergeben und sind in die Produkte und die künstliche Intelligenz von Meta integriert. Diese Funktionen stellen daher ein erhöhtes Risiko für die Persönlichkeitsrechte Dritter dar. Eine Bearbeitung von Personendaten unter Verletzung des Transparenzprinzips stellt einen Eingriff in die Persönlichkeit dar, der kaum zu rechtfertigen ist und daher unzulässig ist.»
Smart Glasses gehören zu den Wearables, also tragbaren digitalen Geräten wie Smartwatches, Fitnesstrackern oder Gesundheitsarmbänder. Der EDÖB weist darauf hin, dass Wearables besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten können und deshalb hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen müssen. Wichtig sind unter anderem verschlüsselte Datenübertragung, Sicherheitsupdates und transparente Datenspeicherung. Viele Funktionen laufen nicht nur lokal auf dem Gerät, sondern benötigen eine Cloud-Verarbeitung, etwa bei Synchronisation oder KI-Funktionen.
Der Schutz der Privatsphäre ist in der Bundesverfassung (Art. 13 BV) und im Zivilgesetzbuch (Art. 28 ZGB) verankert. Das Strafgesetzbuch (Art. 179bis, Art. 179ter, Art. 179quater StGB) stellt das unbefugte Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche sowie die Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte unter Strafe.
Hinzu kommt das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG), das den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen bezweckt, über die Personendaten bearbeitet werden. Bei Smart Glasses geht es nicht nur um Bilder, sondern je nach Gerät auch um Ton, Standortdaten, Nutzungsdaten, Kontakte, Spracheingaben oder KI-Auswertungen.
Gerade Jugendliche sehen oft vor allem die Funktion. Sie finden cool, was ein Gerät alles kann. Fragen des Datenschutzes geraten in den Hintergrund. Wichtig ist darum, dass Eltern mit ihnen ins Gespräch gehen:
Bist du dir bewusst, welche Daten durch das Gerät gesammelt werden, was mit ihnen passiert und wer Zugriff darauf hat?
Werden sie für KI-Funktionen verarbeitet?
Können die Daten gelöscht werden?
Auch die Perspektive der anderen soll immer mitgedacht werden:
Weisst du, was das Recht am eigenen Bild bedeutet?
Ist dir bewusst, dass es strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn du ungefragt jemanden filmst oder ein Gespräch aufnimmst?
Wie würdest du es finden, wenn von dir irgendwelche Bild- oder Tonaufnahmen auf Instagram oder im WhatsApp-Gruppenchat auftauchen?
Jugendliche wachsen mit Kameras, Sprachnachrichten, Storys und Reels auf. Grundsätzlich ist ihnen auch klar, dass man andere nicht blossstellen soll. Smart Glasses machen diese Regel aber schwieriger, weil Aufnahmen beiläufiger entstehen. Wer eine Brille trägt, muss nicht sichtbar das Handy zücken. Dadurch sinkt die Hemmschwelle. Was hilft, sind klare soziale Regeln:
Vor dem Aufnehmen fragen.
Ein Nein respektieren.
Keine heimlichen Mitschnitte von Gesprächen oder heimlichen Bildaufnahmen.
Private oder sensible Situationen sind für Smart Glasses tabu.
Keine Veröffentlichung, nur weil etwas lustig oder «contenttauglich» wirkt.
Umgekehrt sollten Jugendliche darin unterstützt werden, eigene Grenzen zu setzen. Das kann mit einfachen Sätzen geschehen wie: «Ich möchte nicht gefilmt werden.» Oder: «Mach die Brille bitte aus.» Gerade in Gruppen braucht es Mut, das auszusprechen. Umso wichtiger ist, dass Erwachsene sie bestärken und ihre Rechte deutlich machen.
Bettina Bichsel ist Journalistin und Texterin. Sie schreibt und bloggt unter anderem für Jugend und Medien.
Letzte Aktualisierung des Textes am 08.09.26