Jugendliche shoppen gern im Internet. Und wenn dank gefundener Schnäppchen am Ende des Monats noch Taschengeld übrig bleibt, ist das umso verlockender. Klären Sie darum Ihre Kinder über das Thema Fakeshops auf und reden Sie darüber, wie betrügerische Angebote erkannt werden können. Die wichtigsten Anhaltspunkte sind:
- Fehlendes, unvollständiges oder fragwürdiges Impressum: Aus dem Impressum muss klar werden, wer sich hinter der Webseite verbirgt. Es braucht eine Adresse, den Namen einer vertretungsberechtigten Person, eine E-Mail-Adresse sowie (bei einem Unternehmen) Angaben zum Handelsregistereintrag.
- Sagenhafte Angebote: Klar gibt es auch bei seriösen Anbietern Preisreduktionen und Spezialangebote. Wenn aber mit Preisen geworben wird, die eigentlich zu schön sind, um wahr sein, sind Zweifel angebracht. Eine Möglichkeit, der Sache auf den Grund zu gehen, ist die Google-Bilder-Rückwärtssuche:
- Speichern Sie das Produktbild auf ihrem Computer.
- Öffnen Sie → Google-Bilder und klicken Sie im Suchfeld auf 'Suche anhand von Bildern' (farbiges Kamera-Symbol).
- Laden Sie hier das Bild hoch und schauen Sie, auf welchen Seiten das Foto sonst noch verwendet wird. Ist es beispielsweise auf aliexpress.com zu finden, ist das wenig vertrauenswürdig.
- Überschwängliche Kundenbewertungen: Rezensionen von Kundinnen und Kunden können leicht gefälscht werden (und sind es leider allzu oft). Gerade bei betrügerischen Seiten sind die Bewertungen in der Regel auffallend positiv. Und auch wenn Kundenbewertungen gänzlich fehlen, sollten Sie vorsichtig werden.
- Erfundene oder geklaute Gütesiegel: Es gibt verschiedene Gütesiegel, die uns Käuferinnen und Käufern vermitteln, dass es sich um einen geprüften Online-Shop handelt. Fakeshops kreieren aber nicht selten eigene Labels, die auf den ersten Blick seriös aussehen, hinter denen aber keine unabhängige Zertifizierungsstelle steht. Oder sie kopieren einfach offizielle Label und schmücken ihre Seiten damit. Wenn Sie das Label anklicken, muss dieses verlinkt sein und zur Prüfstelle führen.
- Eingeschränkte Zahlungsmethoden: Als Käufer*in sollte man verschiedene Zahlmethoden zur Auswahl haben. Ist dies nicht der Fall und herrscht das Prinzip 'erst zahlen, dann liefern' vor, sollten Sie sich überlegen, ob Sie wirklich bestellen möchten.
- Rechtschreibfehler und unklare AGB: Fakeshops arbeiten mit digitalen Übersetzungstools. Die werden zwar immer besser, führen aber vergleichsweise oft zu Fehlern oder seltsamen Formulierungen. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Hinweise liefern, dass es sich um eine betrügerische Seite handelt, wenn sie fehlerhaft oder sichtlich aus unterschiedlichen Quellen zusammenkopiert sind.
Oft hilft es, in einer Suchmaschine die Webseite bzw. den Anbieter mit Zusätzen Betrug, fake oder Erfahrungen einzugeben. Ausserdem gibt es Verbraucherschutz-Angebote, in denen Fakeshops gelistet und entsprechend abgefragt werden können. Im deutschsprachigen Raum sind dies beispielsweise:
Ist Ihr Kind Betrügern auf den Leim gegangen, sollten Sie bei der Bank, bei Twint etc. so schnell wie möglich die Zahlung rückgängig machen. Melden Sie den Betrug zudem bei der Polizei und über das → Online-Formular des Bundesamtes für Cybersicherheit.
Schliesslich können Sie bei der → Reklamationszentrale Schweiz oder bei der → Ombudsstelle e-commerce Ihren Fall schildern, um Vorschläge für Vorgehensmöglichkeiten zu erhalten.
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Weitere Informationen und Tipps finden Sie in unserer Rubrik → Einkaufen & Downloaden.