Es geht um Hinrichtungen, krasse Pornos, Tierquälereien oder selbstgefilmte Schlägereien. Gewaltvideos, die unter Jugendlichen kursieren, sind ein Thema, das die Polizei immer wieder beschäftigt. Oft steckt Unbedachtheit dahinter. Wie können wir Heranwachsende sensibilisieren und darüber aufklären, dass sie sich mit brutalen Videos strafbar machen?
Zwei Fallbeispiele aus der Praxis:
- Ein Zwölfjähriger erhält von einem Freund ein Video zugeschickt, in dem Tiere gequält werden. Er stellt es in den Klassenchat, woraufhin die Eltern eines Schulgspänlis zur Polizei gehen.
- Ein 16-jähriger Lehrling filmt mit seinem Handy, wie Freunde von ihm einen anderen Jugendlichen angreifen und verprügeln. Das Video leitet er an einen Bekannten weiter. Er wird ebenfalls angezeigt.
Die Schilderungen stammen von Patrik Killer. Er ist Leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich und wird immer wieder mit Fällen konfrontiert, bei denen es um Gewaltvideos geht. Er betont, dass man sich bereits strafbar macht, wenn solche Videos, die gemäss Art. 135 des Strafgesetzbuches «grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen», auf dem eigenen Handy zu finden sind; wenn mir also jemand ein Video zuschickt und ich das nicht lösche. Noch schwerer wiegt es, wenn ich ein Video herumzeige, weiterleite, in einem Gruppenchat veröffentliche oder – wie im Falle von gefilmten Schlägereien – selber produziere.