«Die Perspektive des Opfers wird nicht gesehen»

| Bettina Bichsel

Es geht um Hinrichtungen, krasse Pornos, Tierquälereien oder selbstgefilmte Schlägereien. Gewaltvideos, die unter Jugendlichen kursieren, sind ein Thema, das die Polizei immer wieder beschäftigt. Oft steckt Unbedachtheit dahinter. Wie können wir Heranwachsende sensibilisieren und darüber aufklären, dass sie sich mit brutalen Videos strafbar machen?

Zwei Fallbeispiele aus der Praxis:

  1. Ein Zwölfjähriger erhält von einem Freund ein Video zugeschickt, in dem Tiere gequält werden. Er stellt es in den Klassenchat, woraufhin die Eltern eines Schulgspänlis zur Polizei gehen.
  2. Ein 16-jähriger Lehrling filmt mit seinem Handy, wie Freunde von ihm einen anderen Jugendlichen angreifen und verprügeln. Das Video leitet er an einen Bekannten weiter. Er wird ebenfalls angezeigt.

Die Schilderungen stammen von Patrik Killer. Er ist Leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich und wird immer wieder mit Fällen konfrontiert, bei denen es um Gewaltvideos geht. Er betont, dass man sich bereits strafbar macht, wenn solche Videos, die gemäss Art. 135 des Strafgesetzbuches «grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen», auf dem eigenen Handy zu finden sind; wenn mir also jemand ein Video zuschickt und ich das nicht lösche. Noch schwerer wiegt es, wenn ich ein Video herumzeige, weiterleite, in einem Gruppenchat veröffentliche oder – wie im Falle von gefilmten Schlägereien – selber produziere.
 

Gemeinnütziger Einsatz oder Busse

Sicher ist, dass mehr Jugendliche in Kontakt mit Gewaltvideos kommen, als wir bei uns verzeichnen.

Sarah Reimann, Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich

Bei der Festlegung des Strafmasses werden die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten berücksichtigt. Während im ersten Fall der Junge zu einem gemeinnützigen Einsatz in Form einer persönlichen Leistung verurteilt wurde, erhielt der 16-Jährige eine Geldstrafe – nicht nur, weil er bereits einen Lohn hatte, sondern auch, weil man während der Lehre das Wochenende zur Erholung zur Verfügung haben sollte. «Die Frage ist, was es für eine Strafe braucht, damit ein*e Täter*in möglichst viel lernt. Im Vordergrund des Jugendstrafrechts stehen Schutz und Erziehung», so Patrik Killer.

Gesamtschweizerische Zahlen zu Delikten von Jugendlichen rund um Gewaltvideos gibt es nicht. Im Kanton Zürich werden Fälle, bei denen es zu einem Strafverfahren kommt, seit 2015 erhoben. Während zwischen 2018 und 2019 ein prägnanter Anstieg von 56 auf 110 Jugendliche verzeichnet wurde, nahmen die Fälle 2020 wieder ab (86 Jugendliche). Weit grösser ist jedoch die Dunkelziffer, schätzt auch Sarah Reimann, Verantwortliche für die jährliche Erhebung zum missbräuchlichen Medienkonsum bei der Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich: «Wir wissen nicht, was die Jugendlichen auf ihren Handys alles gespeichert haben. Aber sicher ist, dass mehr Jugendliche in Kontakt mit Gewaltvideos kommen, als wir bei uns verzeichnen.»

Jungs schauen sich weit öfters brutale Videos an als Mädchen

Gemäss der JAMES-Studie 2020 (ZHAW) hat ein Drittel der 12- und 13-Jährigen in der Schweiz schon mal brutale Videos angeschaut. Bei den 14- bis 17-Jährigen sind es etwas mehr als die Hälfte, bei den 18- und 19-Jährigen bereits drei Viertel. Solche Videos verschickt haben über alle Altersstufen hinweg 12 Prozent. Fünf Prozent der Befragten gaben an, dass sie wegen gewalthaltigen oder pornografischen Inhalten auf dem Smartphone bereits einmal Schwierigkeiten bekommen haben. Zudem sind die Zahlen bei Jungs deutlich höher als bei Mädchen. Letzteres zeigt sich auch im Kanton Zürich bei den Strafverfahren: In neun von zehn Fällen im Jahr 2020 war die angeklagte Person männlich. Rund die Hälfte der Fälle betraf den Besitz von brutalen Videos, gefolgt von der Weitergabe. In fünf Prozent der Fälle ging es um selbst gedrehte Prügelvideos. Nicht in diesen Zahlen enthalten sind brutale Pornos, da diese in der Regel unter den Straftatbestand der Pornografie fallen.

Jugendliche agieren oftmals unüberlegt, aus dem Moment heraus. 

Patrik Killer, Leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich

Viele handeln einfach, ohne nachzudenken

Um Jugendliche über die strafrechtlichen Konsequenzen zu informieren, leisten Polizeicorps, Schulen und andere Stellen einiges an Präventionsarbeit – sei es im direkten Kontakt in der Schule oder über Internet- und Social-Media-Kampagnen. Patrik Killer ist deshalb überzeugt, dass die meisten eigentlich schon wissen, dass Gewaltvideos verboten sind. «Aber Jugendliche agieren oftmals unüberlegt, aus dem Moment heraus», so seine Schlussfolgerung.

Ob Langeweile, der Reiz des Verbotenen, bewusste Provokation oder der Schock, der das Gesehene auslöst – die Motive, ein Video herumzuzeigen oder zu verschicken, können unterschiedlich sein. Bei selbst gefilmten Schlägereien kommen noch andere Aspekte hinzu: Hier kann eine Gruppendynamik entstehen oder das Video wird als eine Art Trophäe betrachtet. Und, wie Patrik Killer hinzufügt: «Für manche Jugendliche ist es schlicht normal, dass alles auf dem Handy festgehalten wird. Das gilt nicht nur für das Selfie vor dem Spiegel, sondern auch für eine Prügelei.»

Der Jugendanwalt stellt in diesem Zusammenhang auch fest: «Die Perspektive des Opfers wird nicht gesehen.» Dabei ist die Tat für die Angegriffenen in mehrerer Hinsicht schlimm: Neben der physischen Gewalt, die sie erleiden, werden sie durch das Filmen und die spätere Verbreitung im Internet weiter erniedrigt.

Die wichtigsten Tipps

Gerade weil die Dunkelziffer in diesem Bereich hoch ist, ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie auf Gewaltvideos stossen, ihnen ein solches Video weitergeleitet wird oder es im Klassenchat auftaucht. Als Eltern oder Bezugsperson können Sie die Heranwachsenden dabei unterstützen:

  • Seien Sie sich der Thematik bewusst. Selbst Jugendschutzeinstellungen sind keine Garantie dafür, dass Ihr Kind nicht irgendwann mit Inhalten konfrontiert wird, die ängstigen oder verstören. Schaffen Sie eine Vertrauensbasis, damit es weiss, dass es mit Ihnen reden kann, wenn etwas ist.
  • Interessieren Sie sich für die Medienwelt Ihres Kindes, egal in welchem Alter. Schauen Sie sich die Plattformen und Apps an und sprechen Sie auch das Thema Gewalt sowie die strafrechtlichen Konsequenzen an. Ihr Kind sollte immer die Frage im Blick haben: Ist das, was ich mache, wirklich okay?
  • Melden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Gewaltvideos, die in sozialen Medien auftauchen. Einen Überblick darüber, wie das auf den verschieden Plattformen geht, bietet Handysektor.
  • Wenn Ihr Kind Ihnen auf dem Handy ein Gewaltvideo zeigt, das ihm weitergeleitet, im Klassenchat oder in einer anderen Gruppe veröffentlicht wurde, gehen Sie zur Polizei.

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik → Medien & Gewalt.

Bettina Bichsel ist Journalistin und Texterin. Sie schreibt und bloggt unter anderem für Jugend und Medien.